Präambel
Als Veranstalter tritt women in mountains / Vera Felsing / Gopprechts 14 in 87448 Waltenhofen auf.
1. Teilnehmer
An Veranstaltungen, Führungen und Kursen von women in mountains kann jeder teilnehmen, der den in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Anforderungen entspricht. Insbesondere versichert jeder Teilnehmer, dass er für die ausgewählte Veranstaltung die notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitbringt. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen sind dem Veranstaltungsleiter vor Beginn der Veranstaltung unaufgefordert mitzuteilen und können unter Umständen zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von jeder Veranstaltung ausgeschlossen.
2. Abschluss eines Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
3. Zahlungsbedingungen
- Inlandsveranstaltungen: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist die Zahlung des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen fällig.
- Auslandsveranstaltungen: Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des gesamten Veranstaltungspreises fällig. Der Restbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
- Die Zahlung muss per Überweisung (Vera Felsing; IBAN: DE12 7336 9920 0003 2046 85; Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG; BIC: GENODEF1SFO) beglichen werden. Dabei sind der Teilnehmername und die Rechnungsnummer anzugeben.
- Sollte der Restbetrag nicht rechtzeitig auf dem Konto eingegangen sein, kann nach einmaliger Mahnung und Fristsetzung der Vertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird der Teilnehmer mit Rücktrittskosten (siehe 6.1) belastet.
- Bei Buchungen, die 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort nach der Buchungsbestätigung fällig.
4. Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Veranstaltungszeitraum gültigen Flyer und unserer Website, sowie auf die hierauf Bezug nehmenden Angaben der Auftragsbestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Anforderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Trau und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
women in mountains behält sich vor, das Programm wegen unvorhergesehener Umstände, welche die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten (z.B. zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer o.ä.) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Ebenso bei behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln oder Vergleichbarem. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen steht uns eine Wert entsprechende Entschädigung zu.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
6.1 Rücktritt durch den Kunden
- Nach Art. 16 Buchstabe I RL 2011/83/EU bzw. § 312g BGB sind die Kurse von women in mountains vom Widerrufsrecht ausgenommen. Denn sie dienen der Freizeitgestaltung und richten sich an eine begrenzte Teilnehmerzahl zu einem festen Termin.
- Natürlich versucht women in mountains direkt nach Bekanntgabe der Nichtteilnahme am Kurs durch den Teilnehmenden, eine andere Person für den Kurs zu finden. Sollte dies erfolgreich sein, bekommst du abzüglich einer Aufwendungsgebühr in Höhe von 30,- Euro die Kursgebühr erstattet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
6.2 Umbuchungen
Für Umbuchungen behalten wir uns die Berechnung von Mehrkosten vor.
6.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich der Kunde durch einen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entspricht. Vertragspartner bleibt der ursprünglich Angemeldete, dem Ersatzteilnehmer werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingeräumt. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell anfallende Mehrkosten, sofern sie auf die Ersatzperson zurückzuführen sind.
6.4 Vorzeitiger Abbruch durch den Kunden
Falls ein Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig beendet oder beenden muss, gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
In folgenden Fällen kann der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Die Teilnahme an Veranstaltungen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt den Veranstalter zur umgehenden Vertragsauflösung. Dies betrifft auf unseren Touren auch das Missachten der Anweisungen unserer Trainer und Guides. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Vor Veranstaltungsbeginn kann der außerdem Vertrag gekündigt werden, falls der Kunde sich mit seiner Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder der Veranstalter Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Sicherheit der Veranstaltung oder der Veranstaltung als solche befürchten lassen erhält. Sollte das Wetter eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht erwarten lassen, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspflichten bleiben jedoch bestehen und werden bei einer anderen Veranstaltung des Veranstalters oder einem Ersatztermin erfüllt.
7.2 Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt/Internet oder in sonstigen Unterlagen die Vertragsbestandteile geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bereits gezahlte Preise werden in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. Impfungen oder Visa werden wir nicht übernehmen. Unsere Mindestteilnehmerzahl beträgt grundsätzlich 4 Personen.
8. Beschränkung der Haftung
Die Teilnahme an den Kursen und Touren erfolgt für die Teilnehmer AUF EIGENE GEFAHR. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung mit der dort ausgewiesenen Grundversicherungssumme. Darüber hinaus gehende Schadensersatz- und Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind somit ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich für die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der Ausrüstungsgegenstände stets Sorge zu tragen. Für Zwischenfälle, die auf unzureichende körperliche Voraussetzungen seitens der Teilnehmer zurückzuführen sind, auf die der Veranstalter vor der Tour nicht ausdrücklich hingewiesen wurde kann keine Haftung übernommen werden. Unsere Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Zu Beachten ist in diesem Zusammenhang Punkt 9!
9. Erhöhtes Risiko im Outdoorsport
Alle Veranstaltungen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für subjektiv vorgestellte Veranstaltungserfolge geben. Die angebotenen Veranstaltungen haben Abenteuer-, Sport- oder/und Erlebnischarakter. Daran sollten alle Teilnehmer vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen Kursen, Führungen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, Ertrinken, eventueller Tod etc.) das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch unsere Führer und Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im alpinen Gelände, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit und Umsichtigkeit, sowie ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme AUF EIGENE GEFAHR. Dies gilt insbesondere für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden aller Art, die mit dem Charakter einer solchen Veranstaltung in Zusammenhang stehen, besteht nicht. Sollten Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential einer Veranstaltung auftreten, so setzen Sie sich bitte vor Vertragsabschluss mit uns in Verbindung.
10. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstaltungsleiter zu Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Etwaige Ansprüche aus dem Vertrag müssen binnen eines Monats nach vertraglichem Veranstaltungsende bei dem Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren grundsätzlich 6 Monate nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung. Ansprüche aus unerlaubter Handlung binnen 3 Jahren nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung.
12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung in Folge von höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnung z.B. Fahrverbot) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter, als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
13. Behördliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die auf der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, wenn die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
14. Sonstiges
14.1 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der oben genannten Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Anfallende Kosten für Impfungen, Visa etc. werden vom Teilnehmer selbst getragen.
14.2 Versicherungsschutz
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Berge- und Gepäckversicherung.
14.3 Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung ist gesondert aufgeführt.
14.4 Haftungsausschluss zur Internetpräsenz
Es kann keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit sowie inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Bei Folgen jeglicher Art aus inhaltlichen Fehlangaben wird keinerlei Haftung übernommen.
15. Nebenabreden
Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16. Leistungs- und Erfüllungsort, Allgemeines
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt bezüglich vorstehender Vereinbarungen.
women in mountains / Vera Felsing / Gopprechts 14 in 87448 Waltenhofen
Stand: 15.06.2023
Änderung 15.06.2023: Punkt 6.1
Änderung 14.02.2023: Punkt 3, Punkt 6.1, Punkt 6.2
Änderung 15.06.2020: Punkt 6.1
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Gopprechts 14
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+49 (0) 83 79/9 29 57 00
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